Da die Streitsache offensichtlich internationalen Charakter hat, ist das anzuwendende Recht von Amtes wegen zu prüfen.1 Die Rechtsfrage entscheidet sich einerseits gemäss dem internationalen Privatrecht in Bezug auf den Gerichtsstand, andererseits im Hinblick auf das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG, SR 291)2. Angesichts der während dem Verfahren gestellten Begehren ist die Anwendung von Schweizer Recht in Bezug auf den Unlauteren Wettbewerb in Anwendung von Art.