Seite 6 s) Auf diese Mitteilung reagierten die Beklagten mit der Eingabe vom 20. April 2016 (act. 112) und die Klägerinnen mit derjenigen vom 28. April 2016 (act. 114). Diese wurden seitens des Gerichts umgehend je der Gegenpartei zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 113 und 115). t) RA F___ äusserte sich am 4. Mai 2016 abschliessend (act. 116). Diese Stellungnahme wurde am 9. Mai 2016 an die Klägerinnen weitergeleitet (act. 117).