r) Mit Verfügung vom 13. April 2016 wurden die neue Eingabe der Klägerinnen sowie deren Honorarnote den Beklagten zur Kenntnis gebracht und RA C2___ die Kostennote der Beklagten zugestellt (act. 111). Weiter wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Gericht anlässlich der Beratung des Prozesses darüber befinden werde, ob das mit der Stellungnahme vom 21. März 2016 eingereichte klägerische Aktenstück Nr. 153 aus dem Recht gewiesen werde oder nicht.