j) Nach Anhörung der Parteien zu diesen Fragen (act. 81 und 82) nahm das Gericht nochmals Rücksprache mit der M___ Rechtsforschung GmbH (act. 83). Alsdann wurde den Beklagten nochmals Gelegenheit gegeben, sich zur Anzahl der Interviews zu äussern (act. 85). Die Stellungnahme von RA F___ ging am 14. September 2015 beim Obergericht ein (act. 90).