i) In der Folge fanden zwischen den Parteien Vergleichsgespräche statt, welche jedoch nicht zu einer Einigung führten (act. 71-74). Das Verfahren wurde daher wieder aufgenommen. Die vorgeschlagene Gutachterin Dr. M___ erklärte sich bereit den Gutachtensauftrag zu übernehmen. Die Kosten der Expertise würden von der konkreten Ausgestaltung abhängen, wobei entscheidend sei, wie viele Interviews durchgeführt werden müssten und ob die Befragung im Rahmen einer Mehrthemenumfrage oder einer Individualbefragung stattfinde (act. 76).