c) Am 7. August 2012 ersuchte RA F___ namens der Beklagten um Sistierung des Hauptverfahrens bis zum Entscheid über das vorsorgliche Massnahmebegehren (act. 17). Diesem Begehren wurde mit Verfügung des Einzelrichters vom 28. September 2012 stattgegeben (act. 25). Der Entscheid im vorsorglichen Massnahmeverfahren erging am 30. November 2012 (act. 28). In der Folge wurde die Sistierung aufgehoben und die Beklagten wurden zur Einreichung der Klageantwort aufgefordert (act. 30). Diese ging am 18. Januar 2013 beim Obergericht ein (act. 31).