c) Die Beklagte 1 ist eine Gesellschaft mit Sitz in G___. Gemäss Handelsregisterauszug betreibt die Beklagte 1 den Handel und Vertrieb von Friseurartikeln, Kosmetikprodukten, Ersatzhaar und allen sonstigen in einem Friseurgeschäft vorhandenen Artikeln und Gegenständen im In- und Ausland (act. 2/9). Die Beklagte 1 ist Inhaberin der Marke VOGUE DE TRINITY Nr. 586709 und der Marke VOGUE DE TRINITY IR 1014885, beide eingetragen für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege (act. 2/10 und 2/11).