a) Die Klägerin 1 ist ein nordamerikanischer Verlagskonzern namens A___ Inc., welche Beteiligungen verschiedener Gesellschaften hält. Die Klägerin 1 ist Alleinaktionärin der Klägerin 2. Die Klägerin 1 bezweckt die Publikation und Herausgabe verschiedener weltweit bekannter Zeitschriften. Sie ist Inhaberin der Schweizer Wortmarke VOGUE Nr. 403969 für Monatszeitschriften und Schnittmuster (Nizza Klassifikation 16). Diese Marke ist eine Erneuerungsmarke der ursprünglichen Marke Nr. 49066 (act. 2/6).