Gemäss Art. 20 Abs. 1 Anwaltstarif (AT, bGS 145.53) beträgt die Entschädigung im Rechtsmittelverfahren 20 bis 50 %. Die Parteientschädigung wird nach dem Streitwert berechnet. Der Streitwert beträgt vorliegend CHF 130'000.00. Dies ergibt ein mittleres Honorar von CHF 13'390.00. Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren erscheint angesichts des einfachen Schriftenwechsels eine Entschädigung von 30% angemessen. Dies ergibt eine Entschädigung von CHF 4'499.40 (mittleres Honorar CHF 4'017.00; praxisgemässe Barauslagen von 4% CHF 160.70 und eine Mehrwertsteuer von 7.7% in der Höhe von CHF 321.70).