Zwar beantragte auch der Berufungsbeklagte die Erstellung eines Gutachtens, womit er aber den Beweis erbringen wollte, dass kein Schaden im Sinne eines entgangenen Gewinns vorliegt. Ein gemeinsamer Antrag kann nicht bejaht werden, weshalb die Vorinstanz zu Recht kein Gutachten eingeholt hat. Seite 31 3. Kosten