Wie aufgezeigt wären die Verkaufserlöse bzw. ein Schadensnachweis aus der Milch-/und Fleischproduktion nicht nötig gewesen, auch wenn die Vorinstanz diese in der Berechnung erwähnt hat. Auch der Berufungskläger hat diesbezüglich keine Positionen geltend gemacht, die sich auf die Höhe des entgangenen Gewinns auswirken. Somit sind diese "neuen" Positionen der Vorinstanz auch nicht zu schätzen. Die diesbezügliche Rüge ist nicht zu hören.