Seite 26 2.4.2 Vorbringen des Berufungsklägers Der Berufungskläger legt dar, dass die Schadensberechnung an einer rechtswidrigen Vorteilsanrechnung leide, womit der Entscheid aufgehoben werden müsse, auch wenn das Vorgehen der Vorinstanz vom Obergericht als zulässig eingestuft werde. Die Vorinstanz gehe nämlich sinngemäss davon aus, dass einzig die auf die streitgegenständlichen Pachtflächen entgangenen Direktzahlungen schadensseitig zu berücksichtigen seien.