Der Berufungskläger hätte belegen müssen, wie hoch der Schaden im Vergleich zur heutigen Situation in Form eines entgangenen Gewinns ist. Indem der Berufungskläger nur den Ertrag abzüglich der hypothetischen Kosten für die Bewirtschaftung des Pachtlands behauptete, fehlt letztlich der Bezug zur heutigen Situation und der Schaden kann nicht errechnet werden, zumal nicht bewiesen ist, dass er sämtliches Gras/Heu für die interne Aufzucht gebraucht hätte.