Hingegen macht der Berufungskläger den Erlös der verkauften Rinder nicht geltend. Der Vorinstanz kann nicht gefolgt werden, wenn diese ausführt, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Fleisch und Milch, zu dessen Produktion das Heu verwendet worden wäre, als Ertrag hätte geltend gemacht werden müssen. Denn am Verkaufserlös (ob Fleisch oder Milch) ändert sich per se nichts (und wurde auch nicht geltend gemacht) und ist nicht relevant.