Seite 25 gepachteten Grundstücken verfügt hätte. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Frage des Ertrags, sondern der eingesparten Kosten. Diese wurden vom Berufungskläger aber weder konkret behauptet noch bewiesen. In Bezug auf die Kosten der externen Rinderaufzucht stützte sich der Berufungskläger auf Statistiken, was der Berufungsbeklagte mehrmals bestritten hat und von der Vorinstanz zu Recht nicht geschützt wurde.