Sie hat jeweils den Gesamtertrag dem Gesamtaufwand gegenübergestellt und die zwei Vermögensstände (externe und interne Rinderaufzucht) verglichen (vgl. Tabelle in E. 2.2.8 hiervor). Die Vorinstanz hätte den Schaden auch anders berechnen können, nämlich indem die für die Schadenshöhe relevanten Positionen gegenübergestellt werden. Nach dieser Methode hat auch der Berufungskläger die Schadensberechnung vorgenommen. Vorliegend werden die Zahlen der Vorinstanz übernommen und in die Tabelle eingefügt: Entgangener Gewinn Hypothetischer Ertrag Hypothetische Direktzahlungen mit neuem Pachtland 19'539.00