Seite 19 habe (E. III/2.5 des vorinstanzlichen Urteils). Anhand einer Tabelle (vgl. vereinfachte Version unten; vgl. E. III/2.5.6 des vorinstanzlichen Urteils) stellte die Vorinstanz die Berechnung des entgangenen Gewinns dar: Betrieb 1: Externe Rinderaufzucht Betrieb 2: Interne Rinderaufzucht Ertrag Ertrag Verkaufserlös externe Rinder ----- Verkaufserlös aus ehemals extern ----- gehaltenen Rindern