Diesen Beweis habe der Berufungskläger nicht erbracht. Mit anderen Worten hätte der Pachtvertrag es dem Berufungskläger nicht erlaubt, zusätzlichen Ertrag aus den gepachteten landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erwirtschaften, Direktzahlungen im geltend gemachten Umfang für diese Flächen zu erhalten und Aufzuchtkosten einzusparen (act. 4/37, S. 16). Der Berufungsbeklagte machte zudem geltend, dass der Pachtvertrag keine Grundvoraussetzung für den Bau des Stalls und dessen Auslastung gewesen sei. Er hätte ohne Probleme auch anderes Pachtland pachten können (act. 4/37, S. 17). Zum Schaden führte er aus, dass der Berufungskläger den Schaden bei Bestreitung zu begründen habe.