Es sei nicht nachvollziehbar, wie die Kosten für Dünger und die anteilsmässigen Maschinenkosten berechnet worden seien. Die Kosten wären für den Berufungskläger viel höher gewesen (act. 4/12, S. 15 f.). Massgebend für den übrigen Betriebsaufwand sei der individuelle Betrieb des Berufungsklägers. Die