2.2.6 Vorbringen des Berufungsbeklagten vor der Vorinstanz Mit der Klageantwort brachte der Berufungsbeklagte vor, dass sich der Berufungskläger dazu zu äussern habe, in welcher Art er die Grundstücke des Berufungsbeklagten habe bewirtschaften wollen. Dem Berufungskläger wären weitaus grössere als die vorgebrachten Mehrkosten entstanden, wenn er das Land des Berufungsbeklagten gepachtet hätte. Diesbezüglich beantragte der Berufungsbeklagte unter anderem die Edition der Steuererklärungen mit Bilanz und Erfolgsrechnung des Berufungsklägers der Jahre 2018 bis 2020.