Seite 13 Kosten in der Höhe von CHF 21'535.00, die der Berufungskläger hätte einsparen können (act. 4/1, Rz. 74 f.). Hätte der Berufungskläger die 24 externen Tiere auf dem eigenen Betrieb aufgezogen, würde für die Aufzucht, Fütterung, Pflege usw. eigene Arbeitskraft anfallen. Die hypothetischen Kosten seien bei der Berechnung in Abzug zu bringen. Gemäss dem Bericht "REFLEX 2018", Agroscope, sei mit einem jährlichen Zeitaufwand pro Rind von rund 27.8 Arbeitskraftstunden zu rechnen; bei 24 Tieren mit einem Stundenlohn von CHF 28.00 ergebe dies einen Betrag von CHF 18'682.00 (act. 4/1, Rz.