In Bezug auf den jährlichen Ertrag aus der Rinderzucht führte der Berufungskläger aus, dass er aufgrund der Nichterfüllung des Pachtvertrags nun weiterhin seine im Schnitt 24 "extern" aufgezogenen bzw. gehaltenen Tiere nicht auf den eigenen Betrieb nehmen könne, da ihm hierfür die Futterbasis wie auch der nötige Platz fehle. Die Tiere müssten deshalb weiterhin fremd aufgezogen bzw. ernährt werden. Beim durchschnittlichen "externen" Bestand von 24 Tieren und jährlichen Kosten von rund CHF 897.00 pro Rind gemäss Deckungsbeitragskatalog 2018 ergebe dies