So könnten die hypothetischen Mehraufwände errechnet bzw. geschätzt werden. Die so errechneten Mehrkosten in der Höhe von CHF 12'466.99 seien vom Schaden des Berufungsklägers abzuziehen (act. 4/1, Rz. 68 ff.). Auch der jährliche Pachtzins in der Höhe von CHF 6'000.00 sei vom Schaden abzuziehen (act. 4/1, Rz. 20). Dies ergebe einen Betrag von Total CHF 27'034.00. In Bezug auf den jährlichen Ertrag aus der Rinderzucht führte der Berufungskläger aus, dass er aufgrund der Nichterfüllung des Pachtvertrags nun weiterhin seine im Schnitt 24 "extern" aufgezogenen bzw. gehaltenen Tiere nicht auf den eigenen Betrieb nehmen könne, da ihm hierfür die Futterbasis wie auch der nötige Platz fehle.