Vom Total der Ertragsausfälle brachte der Berufungskläger die allgemeinen Betriebskosten inkl. Pächterlasten für den Unterhalt der Gebäude in Abzug. Die Berechnung gehe von den durchschnittlichen Betriebsaufwänden von Referenzbetrieben aus und stütze sich auf den Grundlagenbericht 2017, Agroscope. Durch die Pacht hätte der Berufungskläger seinen Betrieb um einen Faktor von 1.4 vergrössert, weshalb die effektiven Betriebskosten des Berufungsklägers gemäss Buchhaltung um den Faktor 1.4 erhöht werden könnten. So könnten die hypothetischen Mehraufwände errechnet bzw. geschätzt werden.