Unter Einrechnung der ausbleibenden Direktzahlungen betrage der jährliche Ertragsausfall CHF 11'063.00 (act. 4/1, Rz. 47 ff.). Gleich ging der Berufungskläger bei der Schadensposition für die Streufläche des Grundstücks Nr. 0001 vor, wonach der jährliche Ertragsausfall CHF 427.00 betrage (act. 4/1, Rz. 54 ff.). Für das Wiesland des Grundstücks Nr. 0002 errechnete der Berufungskläger anhand derselben Vorgehensweise einen jährlichen Ertragsausfall in der Höhe von CHF 4'314.00 (act. 4/1, Rz. 61 ff.).