Seite 12 2019". Davon seien die hypothetischen Kosten abzuziehen, die dem Berufungskläger für die Bewirtschaftung des Grundstücks bzw. der fraglichen Wiese entstanden wären, insbesondere die Kosten für Dünger und anteilmässige Maschinenkosten. Daraus ergebe sich einen Ertragsausfall netto von jährlich CHF 17'620.00 (act. 4/1, Rz. 41 ff.). Zur Schadensposition der Direktzahlungen brachte der Berufungskläger vor, dass sich diese nicht nur der entsprechenden Verordnung, sondern auch dem Leitfaden "Direktzahlungen an Schweizer Ganzjahresbetriebe" vom November 2020 entnehmen lassen würden.