Für die Bestimmung des konkreten Schadens holte der Berufungskläger ein Gutachten beim Schweizer Bauernverband "agriexpert" ein und reichte dieses der Vorinstanz ein. Gemäss Gutachten vom 24. November 2020 entstehe dem Berufungskläger einen Schaden von kapitalisiert CHF 163'536.00. Der Berufungskläger macht jedoch bewusst nicht den ganzen Schaden geltend (act. 4/1, Rz. 32 f.).