2.2.5 Vorbringen des Berufungsklägers vor der Vorinstanz Der Berufungskläger legte in der Klage dar, dass ihm durch die Nichterfüllung des Pachtvertrags ein erheblicher Schaden insbesondere in Form von entgangenem Gewinn entstanden sei, weil er die Grundstücke inklusive der darauf befindlichen landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden nicht nutzen könne (act. 4/1, Rz. 31). Der Schaden (positives Vertragsinteresse) setze sich aus folgenden Positionen zusammen (act. 4/1, Rz. 32):