Nachfolgend ist zu prüfen, welche Behauptungen die Parteien vor der Vorinstanz gemacht haben. Dabei ist auch relevant, wie die Vorinstanz den Schaden konkret berechnet hat, wobei der Vorinstanz diesbezüglich ein Ermessen zukommt. Schliesslich ist zu würdigen, ob die Vorinstanz in Verletzung der Verhandlungsmaxime entschieden hat.