Der Schaden entspricht also der Differenz zwischen dem gegenwärtigen Vermögensstand und dem (hypothetischen) Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte. Nach FISCHER wird die Schadenskonzeption der Differenztheorie mit dem Vergleich von zwei Vermögensständen, d.h. eines Gesamtschadenvergleichs insofern relativiert, dass in der Praxis nicht zwei Gesamtvermögensstände (vor und nach dem schädigenden Ereignis) verglichen werden, sondern nur der konkrete Verlust ermittelt wird.