Bei der Schadensberechnung seien die auf diese Positionen entfallenden ersparten Kosten als schadensreduzierend berücksichtigt worden. Anstatt diese Schadenspositionen, welche mittels Gutachten beim Schweizer Bauernverband Agriexpert errechnet worden seien, zu prüfen, habe die Vorinstanz eine eigene Berechnung durchgeführt und eine "Gesamtrechnung" gemacht, die von keiner Seite ins Recht geführt worden sei. Da die Schadensfeststellung eine Tatfrage sei, sei dies nicht zulässig (act. 1, Rz. 15 und 20 ff.).