Seite 5 2.2 Verletzung des Verhandlungsgrundsatzes und der Dispositionsmaxime Umstritten ist namentlich die Schadensberechnung der Vorinstanz, wobei der Berufungskläger der Vorinstanz vorwirft, den Verhandlungsgrundsatz und die Dispositionsmaxime verletzt zu haben, was zu einer falschen Sachverhaltsfeststellung geführt habe.