Ebenfalls unbestritten ist, dass der Berufungsbeklagte aufgrund des bereits bestehenden und nicht gekündeten Pachtvertrags mit […] das Land dem Berufungskläger nicht wie vereinbart zur Verfügung gestellt hat. Damit hat der Berufungsbeklagte seine vertraglichen Pflichten verletzt und ist schadenersatzpflichtig (E. II/9. des vorinstanzlichen Urteils). Umstritten bleibt die Höhe des Schadenersatzes.