3. Die eigenen Anwalts- und Vertretungskosten trägt jede Partei selbst. C. Prozessgeschichte vor Obergericht Am 24. Mai 2023 liess A. (nachfolgend: Berufungskläger) beim Obergericht Berufung erheben (act. 1). Nach Eingang des Kostenvorschusses in der Höhe von CHF 5'000.00 reichte B. (nachfolgend: Berufungsbeklagte) am 26. Juni 2023 die Berufungsantwort ein und beantragte die vollumfängliche Abweisung der Berufung (act. 7). Mit Verfügung vom 27. Juni 2023 wurde den Parteien mitgeteilt, dass weder ein zweiter Schriftenwechsel noch eine mündliche Verhandlung angeordnet werden (act. 10).