2. Die Gerichtskosten, bestehend aus CHF 400.00 Kosten des Schlichtungsverfahrens CHF 12'000.00 Entscheidgebühr CHF 12'400.00 insgesamt werden den Parteien zu je CHF 6'200.00 auferlegt, unter Verrechnung mit dem vom Kläger geleisteten Vorschuss von CHF 8'000.00 und den bereits bezahlten Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 400.00. Der Beklagte hat dem Kläger den von diesem zu viel bezahlten Betrag von CHF 2'200.00 zu ersetzen. Zudem hat er dem Kanton den noch offenen Betrag von CHF 4'000.00 zu bezahlen.