Die Stellungnahmen der Parteien datieren vom 25. Mai 2022 (act. 4/87) und vom 20. Juni 2022 (act. 4/92). Mit Schreiben vom 13. Dezember 2022 gab die Verfahrensleitung den Parteien bekannt, dass sie aufgrund einer Neubeurteilung der Schadenshöhe bzw. -berechnung zuerst die Hauptverhandlung durchführen wolle und danach im Kollegium entweder eine Beweisabnahme beschliessen oder direkt entscheiden werde (act. 4/98). Die Hauptverhandlung fand am 14. März 2023 statt (act. 4/103). Das Kantonsgericht fällte gleichentags das Urteil, welches den Parteien mit der Begründung am 21. April 2023 zugestellt wurde (act. 4/106).