Mit Schreiben vom 28. März 2022 teilte die Verfahrensleitung des Kantonsgerichts den Parteien die Absicht mit, ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe einzuholen. Daneben äusserte sich die Verfahrensleitung zu den Schadenspositionen und gab den Parteien Gelegenheit, zu den Gutachterfragen Stellung zu nehmen (act. 4/75). Die Stellungnahmen der Parteien datieren vom 25. Mai 2022 (act. 4/87) und vom 20. Juni 2022 (act. 4/92).