Mit Beschluss vom 12. Januar 2022 entschied das Kantonsgericht, ein Beweisverfahren zur Frage der Gültigkeit des Pachtvertrags durchzuführen. Als Beweismittel sah es die Einvernahme der Parteien sowie zweier Zeugen und die Edition von WhatsApp-Nachrichten vor (act. 4/49). Am 7. Februar 2022 reichte B. eine weitere Stellungnahme ein (act. 4/54). Die Beweisabnahme fand am 3. März 2022 statt (act. 4/63 ff.). Darauf reichte A. am 14. März 2022 eine Stellungnahme ein (act. 4/70). Mit Schreiben vom 28. März 2022 teilte die Verfahrensleitung des Kantonsgerichts den Parteien die Absicht mit, ein Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe einzuholen.