Seite 2 13. März 2018 schlossen A. und B. einen über 15 Jahre dauernden Pachtvertrag betreffend die landwirtschaftlichen Grundstücke Nr. 0001 und 0002, C. Die Pacht hätte es A. unter anderem ermöglicht, seine extern gehaltenen Tiere auf dem eigenen Betrieb aufzuziehen und damit Kosten einzusparen. Pachtbeginn hätte der 1. Mai 2019 sein sollen. A. konnte die Pacht nicht antreten, weil B. dem bisherigen Pächter den Pachtvertrag nicht kündigte. Mit der vorliegenden Klage macht A. das positive Vertragsinteresse geltend.