1. Es sei das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 14. März 2023 aufzuheben und der Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 130'000.00 nebst Zins seit dem 1. Mai 2019 zu bezahlen. 2. Eventualiter sei das Urteil des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 14. März 2023 aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles und Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MwSt.). Rechtsbegehren des Berufungsbeklagten a) Im erstinstanzlichen Verfahren