2. Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens von CHF 4'700.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 4’500.00 und Kosten Schlichtungsverfahren von CHF 200.00, sowie die Gerichtskosten des zweitinstanzlichen Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 2’500.00, werden der Berufungsbeklagten auferlegt, unter Verrechnung mit den von der Berufungsbeklagten geleisteten Kostenvorschüssen von CHF 3'200.00 und dem vom Berufungskläger geleisteten Kostenvorschuss von CHF 4'000.00. Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger einen Vorschuss von CHF 4'000.00 zu ersetzen.