Als unliebsame Beeinträchtigungen fallen hierbei vor allem Auseinandersetzungen mit den Nachbarn wegen Immissionen durch den Schulbetrieb in Betracht. Somit war wohl massgebendes Motiv für die Errichtung der Dienstbarkeit die Freihaltung beziehungsweise der Schutz des Schulhauses samt Spielplatz und die Bewahrung des Landschaftsbildes spielte wohl insofern nur indirekt eine Rolle.