Seite 17 Ostseite der Schulhausparzelle begrenzten Bauverbot einen Freiraum – Gewährleistung eines ungestörten Schulablaufs samt Sportmöglichkeiten – schaffen. Demnach hätte damals das Interesse im Vordergrund gestanden, Bauten östlich der Schulhausparzelle zu verbieten, um allfällige unliebsame Beeinträchtigungen jeglicher Art von der Schule fernzuhalten. Als unliebsame Beeinträchtigungen fallen hierbei vor allem Auseinandersetzungen mit den Nachbarn wegen Immissionen durch den Schulbetrieb in Betracht.