Seite 16 gemäss Sitzungsprotokoll des Gemeinderats betreffend Schulplatz F./Postneubau F. vom 25. Juli 1952 nicht massgebend. Im Protokoll wurde zwar vermerkt, dass der Neubau die Lichtverhältnisse des Schulhauses F. nicht beeinträchtige und daher die Baubewilligung (für den Neubau) erteilt werde. Im folgenden Satz wurde aber festgehalten, dass das eingetragene Servitut, wonach östlich des Schulplatzes ohne Einwilligung des Gemeinderates keine Bauten errichtet werden dürfen, nach wie vor bestehen bleibe (act. B 13/4/12).