Seite 15 Die Berufungsbeklagte stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, Zweck des strittigen begrenzten Bauverbots bestehe in der Sicherstellung der Lichtverhältnisse (act. B 6, S. 17). Es habe eine gute Belichtung der Schulräume sichergestellt werden sollen, wozu Bauverbote ein gängiges Mittel darstellen (act. B 6, S. 18).