2.5.4 In Bezug auf den Zweck des begrenzten Bauverbots verweist der Berufungskläger auf die früheren eigenen Ausführungen zum Ortsbildschutz sowie zum Schutz der einzigartigen architektonischen Erscheinung des Schulhauses sowie auf die diesbezüglichen – seiner Ansicht nach zutreffenden – Ausführungen des Kantonsgerichts im Urteil vom 14. Januar 2021 (act. B 1, S. 9).