Seite 14 kleinere Restparzelle Nr. yyy und es entstand damals eine in der Grösse sehr beachtliche Parzelle Nr. yyyy. Von Parzelle Nr. yyyy erfolgten 1993 vier Abparzellierungen, unter anderem die streitgegenständlichen Parzellen Nr. xxxx und Nr. xxxy. Damit verlor 1993 auch die Parzelle Nr. yyyy im Vergleich zu 1970 deutlich an Grösse. Im Jahr 1952 wurde die ursprüngliche Grossparzelle Nr. yyy aufgrund des Dienstbarkeitsvertrags mit einem begrenzten Bauverbot belegt.