B 13/4/9). Am 30. März 1999 wurde von der Einwohnergemeinde C. das als Recht auf Grundstück Nr. yxxx eingetragene begrenzte Bauverbot gelöscht (act. B 13/4/9). Zur Definition des räumlichen Geltungsbereichs ist festzuhalten, dass 1968 die Parzelle Nr. yyy noch rund 16'000m2 gross war und sich deren Umfang nicht nur östlich des Schulhauses erstreckte. Im Jahr 1970 wurde davon Parzelle Nr. yyyy, aus welcher dann 1993 wiederum vier Grundstücke entstanden, abgetrennt, wobei sich die Parzelle Nr. yyyy auch heute noch nordöstlich der Schulhausparzelle ausdehnt. Somit verblieb 1970 eine in der Grösse weitaus