e) Mit Eingabe vom 3. April 2023 nahm der Rechtsvertreter des Berufungsklägers das rechtliche Gehör wahr (act. B 8). Am 19. April 2023 nahm der Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten, AA., nochmals Stellung (act. B 11). Auf die Ausführungen in den oben erwähnten Schriftstücken wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen 1. Formelles