Am 6. Juli 2021 gelangte die Berufungsbeklagte an das Vermittleramt Kreis 3. Da keine Einigung erfolgte, wurde am 1. September 2021 die Klagebewilligung erteilt (act. B 13/3). Am 15. Oktober 2021 reichte die Berufungsbeklagte Klage beim Kantonsgericht ein (act. B 13/1: Verfahren ZA2 2022 4). Die Klageantwort des Berufungsklägers datiert vom 21. April 2022 (act. B 13/26). Die Hauptverhandlung wurde am 25. Oktober 2022 durchgeführt (act. B 13/42). Das Urteil des Kantonsgerichts erging gleichentags und wurde den Parteien schriftlich im Dispositiv am 28. Oktober 2022 zugestellt (act.